Mittwoch, 30. Mai 2012

zum Zahlungsmittel der von mir favorisierten 1.000 € Goldmünze (französich Hercules)


Sehr geehrter Herr Koch,

gerne beantworten wir Ihre Nachfrage.

Unter der Voraussetzung, dass es sich bei der von Ihnen genannten 1000
Euro-Goldmünze um eine Münze handelt und nicht um eine Medaille (diese ist
kein gesetzliches Zahlungsmittel) - was wir als Deutsche Bundesbank nicht
beurteilen können, da diese Münze nicht vom Bundesministerium der Finanzen,
dem Münzherrn in Deutschland, begeben wurde - wäre sie gesetzliches
Zahlungsmittel ausschließlich in Frankreich. Theoretisch könnten Sie mit
dieser Münze Barzahlungsgeschäfte erledigen oder sie in jeder Bankfiliale
zum Umtausch in Banknoten vorlegen - ausschließlich in Frankreich.

Jedoch ist es ratsam, sich zuvor über einen möglichen Sammlerwert dieser -
sofern - Münze bei gewerblichen Münzhändlern zu erkundigen. Je nach
Erhaltungszustand wäre evtl. ein höherer Preis als der aufgeprägte Nennwert
zu erzielen.

Ggf. könnten Sie sich auch an die französische Verkaufsstelle für
Sammlermünzen wenden, die in Frankreich für die Ausgabe von französischen
Sammlermünzen zuständig ist:

Monnaie de Paris - Direction des monnaies et médailles
11, quai de Conti
F - 75270 Paris Cedex 06
Frankreich
Internet: www.monnaiedeparis.fr

Wir hoffen, Ihre Nachfrage beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen


DEUTSCHE BUNDESBANK
Kommunikation
Wilhelm-Epstein-Strasse 14
60431 Frankfurt am Main

Tel. +49 69 9566 - 3511 oder 3512
Fax: +49 69 9566 - 3077

http://www.bundesbank.de

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